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Die im Dezember 2024 mit der Verabschiedung des Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetzes (KHVVG) eingeläutete bundesweite Krankenhausreform stellt die Basis für den bislang größten angestrebten Strukturwandel im deutschen Krankenhauswesen dar. In der praktischen Umsetzung zeigen sich jedoch zahlreiche Herausforderungen, die insbesondere von Fachleuten aus der Krankenhausbranche kritisch beurteilt werden.
Die Krankenhausreform ist und bleibt mit allen seinen Facetten das dominierende Thema der Branche. Die Autoren unseres Titelbeitrags zeigen in gewohnt prägnanter und instruktiver Weise die Herausforderungen auf und zugleich, welche Maßnahmen den Prozess begleiten, sei es das Krankenhausreformanpassungsgesetz als erstes „Reparaturgesetz“ oder auch die Reform der Notfallversorgung und -strukturen. Letztlich, so fassen es die Autoren zusammen, werden die Handlungsspielräume und die Innovationskraft der Akteure vor Ort über den Erfolg der Reform entscheiden.
Die fortlaufende Transformation der deutschen Krankenhauslandschaft verlangt heute mehr denn je nach innovativen Lösungen – nicht nur technisch und organisatorisch, sondern auch juristisch. Der Wandel ist tiefgreifend und facettenreich: Ambulantisierung, Digitalisierung und Compliance stellen neue Anforderungen an den Krankenhausalltag. Künstliche Intelligenz im Gesundheitswesen avanciert mehr und mehr vom Zukunftsversprechen zum Gestaltungsauftrag und muss zugleich rechtliche Anforderungen und Pflichten erfüllen.
Das Belegarztwesen spielt eine bedeutende Rolle an der Schnittstelle zwischen ambulanter und stationärer Versorgung. Mit der Einführung des KHVVG hat der Gesetzgeber den rechtlichen Rahmen für den Einsatz von Belegärzten neu gefasst und dabei für Rechtsunsicherheit gesorgt.
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Die deutschen Krankenhäuser sehen sich mit einem tiefgreifenden Wandel in der Krankenhausplanung konfrontiert, wie er in dieser Form noch nie dagewesen ist. Schlagworte sind dabei etwa Ambulantisierung, Leistungsgruppen und sektorenübergreifende Versorgung. Doch welche Auswirkungen hat dieser Wandel auf die strategische Unternehmenssteuerung, die wirtschaftliche Planung und die rechtlichen Rahmenbedingungen der Krankenhäuser?
Krankenhäuser sind nach § 115b SGB V berechtigt, ambulante Operationen durchzuführen. Diese Leistungen können sie entsprechend den Vorgaben des EBM so abrechnen, wie es auch niedergelassene Ärzte tun können. Ein aktueller Beschluss des Bewertungsausschusses behandelt Krankenhäuser und niedergelassene Ärzte nicht gleich, ohne dass es hierfür eine sachliche Begründung gibt. Es ist vorgesehen, dass Ziffern zum Ausgleich besonderer hygienischer Anforderungen nicht von Einrichtungen abgerechnet werden können, die eine Förderung nach § 4 Abs. 9 Krankenhausentgeltgesetz (KHEntgG) erhalten. Dieser Ausschluss ist systemwidrig und rechtswidrig und damit nach der hier vertretenen Auffassung unwirksam.
Das Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetz (KHVVG) ist da und nicht alles, was dieses Gesetz mit sich bringt, wird allen Beteiligten gefallen. Es bedarf eines strukturierten Überblicks über Reichweite und Voraussetzung der verschiedenen Rechtsmittel, um mehr Rechtssicherheit im Umgang mit der Reform zu erlangen.
Das weitgehend ohne Beteiligung der für die Umsetzung verantwortlichen Akteure entwickelte Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetz (KHVVG) ist endgültig in Kraft getreten. Trotzdem sind noch viele Fragen offen, die in Rechtsverordnungen geregelt werden müssen. Ob diese Festsetzungen in ausreichender Qualität noch bis zur Bildung einer neuen Regierung oder auch erst danach erfolgen, bleibt abzuwarten.

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