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Geleitwort der Redaktion zu Heft 1 | 2024



Liebe Leserinnen, liebe Leser,

den Jahresauftakt beginnen wir mit dem weiterhin viel diskutierten Thema der Krankenhausreform, deren Umsetzung auf sich warten lässt. Um zu verstehen, welche Bandbreite an Schwierigkeiten und Folgen zu beachten und welche korrespondierenden Ziele zu überlegen sind, empfehlen wir Ihnen nachdrücklich den pointierten Titelbeitrag von Prof. Dr. Roeder und Dr. Fiori. Ein wichtiges Instrument für eine Erfolg versprechende Umsetzung wäre danach: die Einbindung der Expertise aus der Praxis.

Ein eindrückliches Plädoyer für eben diesen Austausch mit der Praxis können Sie auch dem Beitrag von Dr. Düllings (S. 13 ff.) entnehmen, der im Zuge dessen verschiedene Fragestellung zu den Ursachen der aktuellen Situation im Krankenhauswesen einer kritischen Antwort zuführt.

Die seit dem 17.12.2023 geltende Pflicht zum Betrieb einer internen Meldestelle für Unternehmen ab 50 Beschäftigten betrifft nicht zuletzt die Krankenhäuser. Lesen Sie im Beitrag von Andreoli/Wermter/Althaus zur „Rückmeldung an hinweisgebende Personen“, welche organisatorischen und rechtlichen Aspekte beachtet werden müssen (S. 17 f.).

Mit dem Beitrag zum Einsatz des ChatGPT im Krankenhaus setzen wir unsere kleine „Serie“ zum Thema KI im Krankenhaus fort. Etwa der mit 44 % der Arbeitszeit angegebene Teil der Dokumentation der Behandlung könnte für die Anwendung von ChatGPT von besonderem Interesse sein, wie der Autor veranschaulicht (Sarangi, S. 20 ff.).

Hüwe erläutert Ihnen die Auswirkungen der viel beachteten Entscheidung des EuGH zur Frage, inwiefern Patienten unentgeltlich eine erste Kopie ihrer personenbezogenen Daten zur Verfügung zu stellen ist (S. 24 f.).

Erfreulicherweise hat das Bundessozialgericht bereits am 19.10.2023 in der höchst umstrittenen Frage zur Auslegung der gesetzlichen Regelung in § 275c Abs. 3 SGB V („Aufschlagszahlungen“) eine Klarstellung herbeigeführt (s. dazu instruktiv den Beitrag von Dr. Makoski, S. 26 f.).

Ein vermutlich eher selteneres, aber dennoch relevantes Thema kann die künstliche Befruchtung bei alleinstehenden Frauen auch für Krankenhäuser werden. Auf den Beitrag des Herrn Dr. Gehring und der Frau Eren dürfen wir daher hinweisen (S. 28).

Unsere Ausgabe schließen wir wie üblich mit der Rubrik „Steuern & Finanzen“. Die Autoren Schmidbauer und Schneider befassen sich dazu mit der Thematik der Umsatzsteuerfreiheit von ärztlichen Heilbehandlungen bei der Erbringung von Krankenhausleistungen und der mit „großer Spannung“ erwarteten Revisionsentscheidung des Bundesfinanzhofes.

Ihnen, liebe Leserinnen und Leser, wünschen wir an dieser Stelle ein erfolgreiches, aber vor allem auch gesundes Jahr 2024!

Daniela Etterer

Daniela Etterer MHMM | Tsambikakis & Partner

Rechtsanwälte mbB

Dirk Webel

Dr. Dirk Webel | BUSSE & MIESSEN

Rechtsanwälte Partnerschaft mb