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Geleitwort der Redaktion zu Heft 3 | 2023



Liebe Leserinnen und Leser,

am 10.07.2023 haben sich nun, wie das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) berichtet, Bund und Länder auf die Eckpunkte für eine Krankenhausreform geeinigt (https://www.bundesgesundheitsministerium.de/themen/gesundheitswesen/krankenhausreform.html). In Berlin kamen dazu die Gesundheitsminister:innen der Länder, Gesundheitsminister Prof. Dr. Karl Lauterbach und die Fraktionen der Ampel-Koalition zusammen. Das Ergebnis soll die Basis für den Referentenentwurf bilden, der während der parlamentarischen Sommerpause erarbeitet werden soll. Das Gesetz soll zum 01.01.2024 in Kraft treten, so wird weiter berichtet (s. ebenda). Eine besondere Rolle hat schon im Vorfeld das Land Nordrhein-Westfalen (NRW) eingenommen. Einen ausführlichen Einblick in die anstehende Krankenhausreform und zum Stand der Novellierungen der Krankenhausplanung der Länder, allen voran NRW, vermittelt Ihnen Prof. Dr. Stollmann in dem Titelbeitrag der Ausgabe 3/2023.

Im dritten Teil der Beitragsserie zur ökologischen Nachhaltigkeit im Krankheitssektor befasst sich der Autor Prof. Prütting mit den kommenden Neuregelungen zum Berichtswesen. Auch wenn es sich dabei um den letzten Teil der Serie handelt, wird uns das Thema sicherlich weiter begleiten. Die Serie endet auch insofern passenderweise mit dem Hinweis: „Nach der Reform ist vor der Reform!“.

Befassen sich Krankenhausträger mit der Rechtsform einer Stiftung, stellen sich für die Praxis einige richtungweisende Fragen. Diese werden komprimiert und versiert durch die Dres. Barzen, Mecking und Fritz beantwortet.

In der Rubrik Compliance erwarten Sie in diesem Heft ein informativer Beitrag zum Spannungsfeld zwischen dem Melderecht des Whistleblowers und ggf. bestehender Verschwiegenheitspflichten sowie eine Zusammenfassung aktueller medizinstrafrechtlicher Entscheidungen, die vor allem Ärzte treffen.

Herr Sarangi befasst sich in seinem Beitrag mit dem stets aktuellen Thema der Risikoaufklärung anhand ausgewählter Gerichtsentscheidungen der letzten zwei Jahre, insbesondere auch der vielbeachteten Entscheidung des BGH zum Zeitpunkt der Einwilligung. Auch der Beitrag von Frau Kuß befasst sich mit dem Themenkreis der Arzthaftung, dort mit dem Fokus auf das Hinterbliebenengeld und Schockschäden.

Bei der Zusammenarbeit des Krankenhauses mit Hebammen sind einige Fallstricke zu beachten, die sich nicht zuletzt auf die Gestaltung der Kooperation auswirken. Frau Dr. Wehage gibt dazu wertvolle Hinweise.

In den weitläufigen Problemfeldern zur Vergütung stationärer Krankenhausleistungen befasst sich Herr Bohmeier im aktuellen Beitrag mit den Voraussetzungen zur Vergütung der sogenannten „Stundenfälle“ unter Berücksichtigung der aktuellen Rechtsprechung des BSG.

Abschließend erhalten Sie einen praxisnahen Einblick in die Fragestellung, wie über eine Kostenteilungsgemeinschaft, etwa zum Betrieb eines Großgeräts, eine Umsatzsteuerbefreiung erreicht werden könnte.

Wir danken den Autorinnen und Autoren der Ausgabe und wünschen Ihnen, liebe Leserinnen und Leser, eine instruktive Lektüre.

Ihre

Daniela Etterer MHMM | Tsambikakis & Partner Rechtsanwälte mbB

Ihr

Dirk Webel Dr. Dirk Webel | BUSSE & MIESSEN Rechtsanwälte Partnerschaft mbB