Wir nutzen Cookies auf unserer Website. Einige von ihnen sind essenziel, während andere uns helfen diese Website und ihre Erfahrung zu verbessern.

Geleitwort der Redaktion zu Heft 3 | 2021


Daniela Etterer


Dr. Dirk Webel

Ungeachtet der kurzzeitig gesunkenen Inzidenzwerte bleibt die Lage in den Krankenhäusern angespannt. Auch wenn der MDS im Hinblick auf die Frist für die Beantragung der Strukturprüfungen zwischenzeitlich gesichert hat, Anträge, die bis zum 15.08.2021 eingehen, nicht als verspätet anzusehen, wird auch dies die rege Betriebsamkeit nur bedingt abmildern. Die Lektüre des Titelbeitrages sollte jedoch einen guten Überblick und eine erhebliche Hilfestellung für die in diesem Zusammenhang aufgetretenen Fragen liefern.

Andere Themen, von deren Erledigung man in der Rechtspraxis ausgegangen ist, flammen neu auf. Die rechtskräftige Entscheidung des Sozialgerichts (SG) Heilbronn vom 14.01.2021 führt zum Thema der Honorarkooperationsverträge, unter das nach den Urteilen des Bundessozialgerichts (BSG) vom 04.06.2019 für die Rechtspraxis vermeintlich ein Schlussstrich gezogen wurde, zu neuen Diskussionen. Die aktuelle Entscheidung liefert jedenfalls Argumentationsspielräume in verschiedenen Situationen (s. Beitrag von Ebermann/Schneider).

Nicht zu vernachlässigen sind etwaige Geldwäscherisiken anlässlich der Behandlung von Auslandspatienten. Die „Handlungsempfehlung“ im diesbezüglichen Beitrag von Gierok sollte im Hinblick auf die nicht unerheblichen Risiken nicht unberücksichtigt bleiben.

Ein weiterer Beitrag unter der Rubrik Compliance geht auf die zum 17.12.2021 in Kraft tretende EU-Whistleblower-Richtlinie ein (s. Beitrag von Ettwig). Der Autor gibt einen ersten Überblick und wertvolle Hinweise zur Umsetzung der Vorgaben der Richtlinie.

Die Frage, ob neben dem Chefarzt auch nachgeordneten Ärzten einer Fachabteilung im Sinne eines Mehrwahlarztsystems der Status eines Wahlarztes eingeräumt werden kann, wird im Beitrag von Korn eingehend betrachtet. Der Autor gibt Hinweise zur praktischen Umsetzung, wobei er das Fazit zieht, dass das Mehrwahlarztsystem eine sinnvolle Lösungsmöglichkeit ist, um dem hohen Spezialisierungsgrad der ärztlichen Tätigkeit und dem Wunsch eines Wahlleistungspatienten nach Behandlung durch den jeweils bestqualifiziertesten Arzt gerecht zu werden.

In der Fortsetzung unserer Serie zu den rechtlichen Risiken im Zusammenhang mit der Ermächtigungsambulanz erfahren Sie in Teil 2, welche Handlungsmöglichkeiten bestehen, um einerseits die Versorgung der Patienten zu gewährleisten, andererseits aber auch weitergehenden Risiken, insbesondere strafrechtlichen Risiken, vorzubeugen (Stöcklein/Guthörl).

Teil 2 der Serie zu den Rechtsfragen in der Notaufnahme widmet sich den sog. Gewahrsamstauglichkeitsuntersuchungen in der Notaufnahme und damit Fragestellungen, die meist in keinem unmittelbaren Sinnzusammenhang zur Notfallmedizin stehen, gleichwohl eine erhebliche Rolle bei der Behandlung von Notaufnahmepatienten spielen, wie der Autor zu berichten weiß (Beier).

Der Beitrag von Menke befasst sich mit der aktuellen arbeitsgerichtlichen Rechtsprechung zum Entgelttransparenzgesetz, die konkrete Auswirkungen auf den Krankenhausbetrieb haben kann, denn hiernach hat der Arbeitgeber unter bestimmten Voraussetzungen Auskünfte über die Entgeltzusammensetzung zu erteilen.

Abgerundet wird die Ausgabe mit den wie immer instruktiven Hinweisen zu den steuerlichen Fragen für Krankenhäuser, vorliegend zu den Gestaltungspotenzialen für steuerbegünstigte Krankenhäuser durch das Jahressteuergesetz 2020 (Klaßmann/Stein).

Wir wünschen Ihnen und uns allen einen Sommer, der wieder mehr Normalität zulässt und ein Durchatmen ermöglicht. Bleiben Sie gesund!

Daniela Etterer MHMM (Tsambikakis & Partner Rechtsanwälte mbB)

Dr. Dirk Webel, LL.M. (BUSSE & MIESSEN Rechtsanwälte Partnerschaft mbB)