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Geleitwort der Redaktion zu Heft 1 | 2022



Liebe Leserinnen, liebe Leser,

die Auswirkungen der COVID-19-Pandemie werden uns alle und vor allem auch die Krankenhausbetriebe im Jahr 2022 weiter fordern. Abgesehen von den politisch und rechtlich überaus brisanten Themen, wie z. B. zur Einführung einer allgemeinen Impfpflicht, werden auch weitere, seit längerer Zeit bereits vorgezeichnete Probleme in den Fokus geraten. Die drängenden Fragen zur Strukturveränderung im deutschen Gesundheitswesen verlangen nach Antworten. Nach der Interpretation der Autoren unseres Titelbeitrags stehen wir „vor einer intensiven Kapazitätsdiskussion und einem Versuch der Umstrukturierung im deutschen Gesundheitswesen“. Ob im Zuge dessen die „Krankenhausplanung 2.0“ etwa von einer „Blaupause“ aus NRW profitieren könnte, wird sich noch erweisen müssen. Zur Einordung der verschiedenen Entwicklungen empfehlen wir derweil die überaus instruktiven Ausführungen von Roeder/Fiori/Bunzemeier.

Welche Erkenntnisse aus dem Koalitionsvertrag aus Compliance-Sicht abzuleiten sind, welche Ziele verankert werden und was im Weiteren zu erwarten sein könnte, erfahren Sie von Schneider/Albert.  

In dem Beitrag von Spaetgens werden Sie unter Berücksichtigung der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichtes darüber informiert, welche Voraussetzungen für einen Anspruch auf Übernahme von Kosten für interne Ermittlungen erfüllt sein müssen und welche Anforderungen an die Dokumentation der durchgeführten Ermittlungen zu stellen sind.

Dirksen/Schiller liefern Ihnen u. a. zahlreiche Handlungsempfehlungen zum Umgang mit der elektronischen Patientenakte (ePA).

Die Autoren Wipperfürth/Schaefer zeigen die wesentlichen Regelungsinhalte des § 95e SGB V auf, mit welchem eine Pflicht zum Vorhalten einer Haftpflichtversicherung in der vertragsärztlichen Versorgung eingeführt wurde. Zugleich nehmen sie dezidiert Stellung zu den regelhaften Streitpunkten in Zusammenhang mit der Normanwendung durch die Zulassungsausschüsse, von denen auch Krankenhausträger, die mit MVZ-Zulassungen oder Ermächtigungen befasst sind, betroffen sind. Beachtenswert sind in diesem Zusammenhang auch die vorzunehmenden Anpassungen der Versicherungsverträge, die ebenda dargestellt werden.

In dem Beitrag von Porten werden die BSG-Urteile zur Sozialversicherungspflicht von Notärzten, die sich an der Rechtsprechung für die Sozialversicherungspflicht von Honorarärzten orientieren, und die daraus resultierenden Folgen eingehend besprochen.

Da den Krankenkassen mit Inkrafttreten der neuen PrüfvV zum 01.01.2022 die Möglichkeit versperrt wurde, Rückforderungsansprüche zu verrechnen, zeigen sich in der Praxis zunehmend Reaktionen der Krankenkassen, die nicht nur im Hinblick auf die damit eintretenden Liquiditätsverzögerungen erhebliche Fragen aufwerfen (vgl. im Einzelnen Bohmeier).

Die Ausgabe schließt mit dem Beitrag von Schmidbauer zur Gemeinnützigkeitsrechtsreform und den korrespondierenden Vorschriften, deren Zusammenspiel und Abgrenzung voneinander erhebliche praktische Bedeutung für steuerbegünstigte Krankenhäuser hat, wie der Autor im Einzelnen erläutert.

Wir wünschen Ihnen eine informative Lektüre, einen weiterhin guten Jahreseinstieg und vor allem eines: Gesundheit!

Daniela Etterer MHMM (Tsambikakis & Partner Rechtsanwälte mbB)

Dr. Dirk Webel (BUSSE & MIESSEN Rechtsanwälte Partnerschaft mbB)