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Geleitwort der Redaktion zu Heft 1 | 2023



Liebe Leserinnen, liebe Leser,

die aktuelle Situation in den deutschen Krankenhäusern kann insbesondere mit den nachfolgenden Schlagworten anschaulich beschrieben werden: Personalmangel, Energiekosten, Inflation sowie vor allem Krankenhausreform und Insolvenz. Die sich hinter diesen Begrifflichkeiten verbergenden Herausforderungen lassen sich derzeit in vielerlei Hinsicht indes nur schwer konturieren. Auf welche Weise etwa Ziele wie die „Entökonomisierung von Krankenhausbehandlungen“ in der Realität ihren Niederschlag finden werden, bleibt abzuwarten. Die Autoren unseres aktuellen Titelbeitrags zeigen Ihnen diese Fragen anschaulich auf und liefern Ihnen wie üblich instruktive Hinweise, die bei den anstehenden Aufgaben mindestens zur Orientierung dienlich sein werden. Folgewirkungen sind in der aktuellen Situation jedoch kaum zu vermeiden. Dazu zählen auch und leider erneut Themen wie das Insolvenzrisiko. Daher sei bereits an dieser Stelle der Hinweis erlaubt, dass wir uns mit diesem Thema in der kommenden Ausgabe eingehender beschäftigen werden.

Derweil binden die Folgen des MDK-Reformgesetzes weiterhin Kapazitäten. Hilfreiche Erläuterungen erhalten Sie in der aktuellen Ausgabe zu den Themen „Abrechnungskorrekturverbot“ (Beitrag Bohmeier) und „Aufschlagszahlungen“ (dazu Makoski).

In der Rubrik „Compliance“ erläutern Ihnen unsere Experten, dass trotz des Außerkrafttretens der Immunitätsnachweispflicht zum 01.01.2023 die Problematik der Immunitätsnachweisfälschungen in straf- und arbeitsrechtlicher Hinsicht nicht an Relevanz verloren hat (Gierok/Köllmann). Das Gesetz für einen besseren Schutz hinweisgebender Personen („HinweisgeberschutzG“) wird wiederum voraussichtlich im zweiten Quartal dieses Jahres in Kraft treten. Welche Risiken sich hieraus für Krankenhäuser ergeben, erläutert Ihnen anschaulich Herr Prof. Dr. Prütting, den wir an dieser Stelle als neues Mitglied unseres Beirates nochmals herzlich willkommen heißen dürfen!

Dass das Thema Pflege über die vordringliche Personalproblematik hinaus auch weitergehende aktuelle Fragen im Hinblick auf den Klinikalltag aufwirft, zeigt der Beitrag von Porten/Wied, der sich mit dem Expertenstandard Sturzprophylaxe aus rechtlicher Sicht befasst. Beachtenswert ist ebenso der Beitrag über die Systeme zur Erkennung von Cyberangriffen (Dittrich). Ab dem 01.05.2023 müssen Kritis-Krankenhäuser, wie der Autor dazu im Einzelnen veranschaulicht, Angriffserkennungssysteme vorhalten.

In unserer Rubrik „Steuern und Finanzen“ erhalten Sie zunächst einen Überblick über die aktuellen Rahmenbedingungen für medizinische Versorgungszentren (Anschlag/Brockerhoff); in dem abschließenden Beitrag erläutert Ihnen der Verfasser im Hinblick auf das aktuelle Urteil des Bundesfinanzhofs (vom 30.06.2022), wie ein ausdrücklich erklärter Verzicht eines Chefarztes auf sein Recht auf Privatliquidation und die entsprechenden Abfindungszahlungen des Krankenhausträgers umsatzsteuerlich zu beurteilen sind. Die Entscheidung hat sowohl für Chefärzte als auch für Krankenhausträger praktische Relevanz (vgl. im Einzelnen Stein).

Wir wünschen Ihnen eine informative Lektüre sowie einen weiterhin guten Start in ein erfolgreiches, aber vor allem auch gesundes Jahr 2023!

Ihre

Daniela Etterer MHMM | Tsambikakis & Partner Rechtsanwälte mbB

Ihr

Dirk Webel Dr. Dirk Webel | BUSSE & MIESSEN Rechtsanwälte Partnerschaft mbB