Wir nutzen Cookies auf unserer Website. Einige von ihnen sind essenziel, während andere uns helfen diese Website und ihre Erfahrung zu verbessern.

Verschärfung der Finanzsituation: Insolvenzverfahrens rücken in den Fokus der Krankenhäuser


Daniela Etterer


Dr. Dirk Webel

Die Auswirkungen der Pandemie, bei der es sich per definitionem (des RKI) um eine neue, aber „zeitlich begrenzt“ in Erscheinung tretende, weltweite starke Ausbreitung einer Infektionskrankheit mit hohen Erkrankungszahlen und i. d. R. auch mit schweren Krankheitsverläufen handelt, sind weiterhin allerorts einschneidend zu spüren. Die Krankenhäuser erfüllen in diesen anspruchsvollen Zeiten eine fundamentale Aufgabe. Zeitgleich dürfte der in den vergangenen Jahren forcierte wirtschaftliche Druck auf die Krankenhäuser nunmehr auch für die breite Öffentlichkeit sichtbar(er) werden. Mit der Verschärfung der Finanzsituation rückt insbesondere die Durchführung eines Insolvenzverfahrens mehr in den Fokus der Krankenhäuser. Die Autorin des Titelbeitrages von Heft 2 | 2021, Frau Prof. Dr. Raab, die u. a. zwei Insolvenzverfahren von Krankenhäusern in Eigenverwaltung begleitet hat, zeigt eindrucksvoll auf, welche Parameter die Prüfung bestimmen und vor allem welche Schrittfolge für die Weichenstellung notwendig ist. Weitere Fragestellungen in Zusammenhang mit der COVID-19-Pandemie ergeben sich z. B. im Hinblick auf die Abrechenbarkeit einer SARS-CoV-2-Testung als wahlärztliche Leistung (siehe dazu den Beitrag von Drawe/Korn), die Vermeidung von Organisationsfehlern z. B. bei der Aufnahme von Corona-Patienten in das Krankenhaus (Bergmann) sowie die zivilrechtliche/arzthaftungsrechtliche Komponente bei der Verschiebung von elektiven Eingriffen.

Im praktischen Klinikalltag bleibt derweil die Notaufnahme ein Ort, an dem ad hoc Entscheidungen unter Druck getroffen werden müssen, „in hoher Zahl und zu ungünstigen Zeiten“. Die Rechtsfragen in der Notaufnahme sind dabei überaus vielschichtig und werden uns daher als Serie in den kommenden Ausgaben begleiten, beginnend mit Teil 1, der Behandlungsverweigerung und dem Behandlungsabbruch (Beier). Auch die rechtlichen Risiken in Zusammenhang mit der Ermächtigungsambulanz sind derart vielseitig, dass wir ihnen eine Serie widmen möchten, beginnend mit den strafrechtlichen Risiken für Ärzte (Stöcklein/Guthörl).

Der Umgang mit Zwangsmaßnahmen bleibt sensibel und erfordert eine gute Handlungsanweisung in einem funktionierenden Workflow, wie in dem korrespondierenden Beitrag von Gehring instruktiv erläutert wird. Ferner dürfen wir Ihnen den Beitrag von Frau Haag nahelegen, der für das Angebot von Fernbehandlungen nochmals deutlich macht, welche Grenzen weiterhin zu berücksichtigen sind (S. 52 f.). Die Ausgabe abrundend gibt Herr Klaßmann aus aktuellem Anlass einen Einblick, welche Leistungen steuerlich zum Krankenhaus-„Zweckbetrieb“ gehören.

In der Hoffnung, dass sich die Corona-Pandemie definitionsgemäß verhält, mithin – auch absehbar – ein zeitlich begrenztes Phänomen bleibt, wünschen wir Ihnen in diesen anspruchsvollen Zeiten ein gutes Durchhaltevermögen, vor allem aber Gesundheit!

Daniela Etterer MHMM (Tsambikakis & Partner Rechtsanwälte mbB)

Dr. Dirk Webel, LL.M. (BUSSE & MIESSEN Rechtsanwälte Partnerschaft mbB)