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Geleitwort der Redaktion zu Heft 4 | 2022




Liebe Leserinnen, liebe Leser,

10 Jahre ist es nun her, dass wir die erste Ausgabe der Zeitschrift „Der Krankenhaus-JUSTITIAR“ in den Händen halten durften. Vorangegangen war ein eingehender Prozess, viele Idee wurden erörtert, gestaltet, gedreht und gewendet, koloriert, mitunter wieder verworfen, Rubriken entwickelt, an der Formulierung gefeilt, ein Titel diskutiert, ein Name – und das alles mit einem Ziel: eine praxisnahe Aufbereitung relevanter Themen für die Entscheider im Krankenhaus.

Dass wir Sie nun schon über einen so langen Zeitraum vertrauensvoll begleiten durften, erfüllt uns mit viel Freunde und auch Stolz. Bei alledem wissen wir natürlich, wem wir dies zu verdanken haben, und dazu zählen selbstverständlich zuvörderst Sie, liebe Leserinnen und Leser. Daher gestatten Sie uns an dieser Stelle ein kurzes Wort in eigener Sache: DANKE!

Das Jubiläum wollen wir zum Anlass nehmen, Sie auf eine kleine Reise „10 Jahre Der Krankenhaus-JUSTITIAR“ einzuladen. Welche Themen haben Sie und uns bewegt, wie haben sich die Themen vor allem in der Praxis entwickelt, was hat uns und wird uns weiter begleiten – alles dies erfahren Sie in unserem „Rückblick“, in dem die Herausgeber das zurückliegende Jahrzehnt noch einmal haben Revue passieren lassen.

Der Blick soll aber freilich auch in der Jubiläumsausgabe nicht nur in die Vergangenheit gerichtet sein. Neben den sehr grundlegenden Richtungsentscheidungen bleiben es weiterhin die Detailfragen, mit denen Sie und Ihre Mitarbeiter:innen sich im täglichen Betrieb befassen müssen. Höchst aktuell zählen dazu für viele von Ihnen etwa die Notfallaufnahme, die im Hinblick auf das Werkzeug der „standardisierten Ersteinschätzung“ derzeit konkrete Fragen zu Haftung und Versicherung aufwirft (s. Middendorf/Wever/Schäfer). Wie der Beitrag von Bergmann/Wever aufzeigt, sind es allerdings auch standardisierte Verfahren wie vorformulierte Patienteninformationen, die in Ansehung höchstrichterlicher Rechtsprechung noch einmal an Aktualität gewinnen können und daher – wie generell standardisierte Prozesse – einer regelmäßigen Prüfung unterliegen müssen. Die von Krankenkassen zunehmend geltend gemachten Auskunfts- und Einsichtnahmeersuchen, die sich als Dauerthema zu etablieren scheinen, binden bereits erhebliche Kapazitäten in den Verwaltungen der Häuser (s. dazu Beitrag Gehring/Eren). Allen Autoren der Jubiläumsausgabe gilt unser Dank!

Ihnen wünschen wir nun eine informative Lektüre, einen produktiven Jahresausklang und bei der Gelegenheit bereits ein gutes sowie vor allem gesundes Jahr 2023!

Ihre Redaktion:

Daniela Etterer MHMM | Tsambikakis & Partner Rechtsanwälte mbB

Anne Borgböhmer | Kohlhammer Verlag

Dr. Dirk Webel | BUSSE & MIESSEN Rechtsanwälte Partnerschaft mbB