Liebe Leserinnen und Leser,
die deutschen Krankenhäuser sehen sich mit einem tiefgreifenden Wandel in der Krankenhausplanung konfrontiert, wie er in dieser Form noch nie dagewesen ist. Schlagworte sind dabei etwa Ambulantisierung, Leistungsgruppen und sektorenübergreifende Versorgung. Doch welche Auswirkungen hat dieser Wandel auf die strategische Unternehmenssteuerung, die wirtschaftliche Planung und die rechtlichen Rahmenbedingungen der Krankenhäuser?
Der Titelbeitrag von Engel (S. 73 ff.) macht deutlich: „Ambulantisierung ist nicht bloß ein Versorgungskonzept, sie ist eine Strategieaufgabe der Krankenhausführung. Sie verlangt einen Perspektivenwechsel weg von den Bettenzahlen hin zur patientenzentrierten, sektorenübergreifenden Versorgung, damit ein Krankenhaus zukunftsfähig bleibt.“ Dies spiegelt sich ebenfalls im Fortsetzungsbeitrag von Dost zur Ambulantisierung wider. In diesem Teil der Serie wird das Thema des AOP-Vertrags aufgegriffen und dabei vor allem die Vergütung beleuchtet (S. 85 f.).
Ergänzend befassen sich zwei weitere Beiträge mit Spielarten der sektorenübergreifenden Versorgung. Andreoli/Wermter gehen in ihrem Beitrag auf die Rolle der sektorenübergreifenden Kooperation nach dem Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetz (KHVVG) ein (S. 77 f.). Dittrich beleuchtet die Cybersicherheit bei der sektorenübergreifenden Versorgung unter besonderer Berücksichtigung der NIS-2-Richtlinie (S. 83 f.).
Elementar im Krankenhaus ist gleichfalls das Thema Digitalisierung in seinen verschiedenen Facetten. Eine davon bildet der nicht mehr wegzudenkende Einsatz von KI im Krankenhaus, z. B. bei der Analyse von Röntgenbildern. Dabei bestehen nicht unerhebliche datenschutzrechtliche Hürden, die Nadeborn in ihrem Beitrag (S. 79 ff.) veranschaulicht. Eine weitere Facette ist die digital unterstützte Patientenaufklärung, deren Herausforderungen und Risiken Szuszies dem Leser praxisnah näherbringt (S. 90 f.).
Wie man sich nach einem arzthaftungsrechtlichen Zwischenfall optimal verhält, stellt Dominik in seinem Beitrag (S. 92 ff.) instruktiv dar. Dabei zeigt sich die besondere Bedeutung der Kommunikation.
Mit Blick auf die Einführung von Leistungsgruppen in die Krankenhausplanung und den damit möglicherweise einhergehenden Wegfall von Versorgungsaufträgen stellt sich die Frage, wie Krankenhäuser auch personell auf diese Szenarien reagieren können. Langner/Jöris gehen in Teil 1 der Serie darauf ein, was kollektivarbeitsrechtlich bei der Schließung einer Abteilung und einem Tausch von Abteilungen mit einem anderen Krankenhaus zu beachten ist (S. 96 f.).
Küttner beschäftigt sich mit den rechtlichen und versicherungstechnischen Rahmenbedingungen, unter denen Krankenhäuser Medikamente aus dem Ausland beziehen können, insbesondere bei internationalen Spannungen und Embargos (S. 94 f.).
Einen weiteren rechtlichen Brennpunkt dieser Ausgabe bildet die wahlärztliche Leistungserbringung. Nach langer Zeit befasste sich der Bundesgerichtshof (BGH) unter anderem mit den Anforderungen an eine Vertretervereinbarung. Zudem bestätigte der BGH die Zulässigkeit des Liquidationsrechts des Krankenhausträgers sowie des Mehrwahlarztsystems. Der Beitrag von Etterer/Ettwig analysiert die beiden aktuellen BGH-Entscheidungen vom 13.03.2025 und zeigt auf, wie Krankenhäuser rechtssicher mit den Anforderungen umgehen können.
Makoski befasst sich in seinem Beitrag mit der Abrechnung von Hygienezuschlägen bei ambulanten Operationen. Er zeigt auf, warum der Ausschluss der Hygienezuschläge für Krankenhäuser nicht nur systemwidrig, sondern auch rechtswidrig ist. Erwähnenswert ist dabei sein Appell an die Krankenhäuser, sich nicht vorschnell geschlagen zu geben, sondern ihre Vergütungsansprüche konsequent durchzusetzen – notfalls auf dem Klageweg.
Wir wünschen Ihnen eine aufschlussreiche Lektüre und wertvolle Impulse.
Daniela Etterer
Daniela Etterer MHMM | Kanzlei Etterer
Dirk Webel
Dr. Dirk Webel | BUSSE & MIESSEN
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