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Geleitwort der Redaktion zu Heft 3 | 2022



Liebe Leserinnen,

liebe Leser,

Nachhaltigkeit wird, so die Überzeugung der Autor:innen unseres Titelbeitrages, „im Gesundheitswesen in spätestens ein bis zwei Jahren vollkommen angekommen sein“. Es ist also an der Zeit, sich mit diesem – durchaus komplexen – Thema auch im Krankenhausbetrieb intensiver auseinanderzusetzen. Lesen Sie, wie Sie die Chancen des Themas für Ihr Unternehmen nutzen und sich auf die neuen regulatorischen Anforderungen vorbereiten können (S. 69 ff.).

Derweil befinden wir uns leider weiter in Krisenzeiten. Die Auswirkungen der COVID-19-Pandemie zeigen auch rechtlich noch immer neue Aspekte auf. So bergen etwa die Freihaltepauschalen nach dem KHG strafrechtliche Risiken, die Gierok/Schröder (S. 72 ff.) beleuchten. Als weiteres Thema wird die unentgeltliche Freistellung eines Arbeitnehmers, der sich der Impflicht nach § 20a Abs. 1 IfSG verweigert, aufgegriffen (Rütz/Gorontzi, S. 81 f.).

Daneben beschäftigt uns der Ukraine-Krieg und die damit einhergehende Flüchtlingswelle, wodurch sich angesichts der Reglementierung des Zugangs zum Gesundheitsarbeitsmarkt etwa die Frage stellt, unter welchen Voraussetzungen ukrainische Gesundheitsfachkräfte in Deutschland tätig werden können. Insofern befassen sich Rütz/Gorontzi in ihrem Beitrag vor allem mit der Anerkennung der Gleichwertigkeit der Berufserlaubnis bzw. der Approbation (S. 82 ff.).

In zwei weiteren Beiträgen erhalten Sie ein kurzes „Update“ zu ausgewählten Fragen rund um den Umgang mit Patientendaten. Gehring stellt anhand von zwei gerichtlichen Entscheidungen die strafrechtlichen und berufsrechtlichen Risiken im Zusammenhang mit dem Verkauf des Patientenstamms einer Arztpraxis dar (S. 76 f.). Ende geht der Frage nach, inwiefern dem Behandler bei der Gewährung der Einsicht in die Patientenunterlagen gegen den Patienten zivil- und datenschutzrechtlich ein Kostenerstattungsanspruch zusteht (S. 78).

Zum 01.04.2022 wurde das Statusfeststellungsverfahren nach § 7a SGB IV reformiert. Einen guten Überblick dazu unter besonderer Betrachtung der Neuerungen liefern Andreoli/Schneider in ihrem Beitrag (S. 79 f.). Die Reform biete aus Sicht der Autoren zusätzliche Möglichkeiten der Absicherungen für das Krankenhaus.

Im Weiteren nimmt Bohmeier das aktuelle Urteil des BSG vom 26.04.2022 (Az.: B 1 KR 14/21 R) zum Anlass, die Beurlaubung im Rahmen einer Krankenhausbehandlung als fiktives wirtschaftliches Alternativverhalten zu beleuchten. Betrachtet wird u. a., ob auch nach dem 31.12.2018 eine Fallzusammenführung nach Maßgabe des fiktiven wirtschaftlichen Alternativverhaltens zulässig ist (vgl. dazu S. 85 ff.).

Die Ausgabe schließt mit zwei steuerlichen Beiträgen von Schneider. Als Auftakt zur Serie „Das MVZ im Krankenhausverbund“ nimmt er eine ertragssteuer- und gemeinnützigkeitsrechtliche Betrachtung vor (S. 89 ff.). Der weitere Beitrag (S. 92 ff.) hat das stets aktuelle Thema der umsatzsteuerrechtlichen Befreiung von heilberuflichen Leistungen zum Gegenstand, welches anhand von Fallbeispielen veranschaulicht wird. Gemäß dem Autor sollte man die Entwicklungen der umsatzsteuerrechtlichen Befreiung stets im Blick behalten. 

Ihnen allen wünschen wir eine informative Lektüre. Wir freuen uns, wenn Sie uns als Leserinnen und Leser auch in der nächsten Ausgabe – der Jubiläumsausgabe „10 Jahre Der Krankenhaus-JUSTITIAR“ – treu bleiben und Der Krankenhaus-JUSTITIAR Sie in den kommenden Jahren weiterhin begleiten darf.

Ihre

Daniela Etterer MHMM | Tsambikakis & Partner Rechtsanwälte mbB

Ihr

Dirk Webel Dr. Dirk Webel | BUSSE & MIESSEN Rechtsanwälte Partnerschaft mbB