Liebe Leserinnen, liebe Leser,
mit großer Spannung haben wir Ende November des letzten Jahres auf den Bundesrat geschaut, der darüber zu entscheiden hatte, ob das KHVVG durchgewunken oder in den Vermittlungsausschuss geschickt werden würde. Das Ergebnis ist bekannt und somit die Krankenhausreform nun die Realität. Deshalb finden Sie in dieser Ausgabe drei Beiträge, die dieses Thema aufgreifen.
Am Beispiel dieser Reform wird wieder einmal deutlich, dass zwischen der Verabschiedung eines Gesetzes auf der einen Seite und der Sicherheit darüber, wie das künftige Handeln daran anzupassen ist, auf der anderen Seite, häufig ein von Unklarheit geprägter, steiniger Weg liegt. Die volle Entfaltung der Reform wird erst in Jahren erfolgen. Der Weg des Übergangs hat jedoch bereits begonnen und ist von den Krankenhäusern im laufenden Betrieb zu gestalten. Erschwert wird dies dadurch, dass offene Fragen der Umsetzung erst durch noch zu erlassende Rechtsverordnungen beantwortet werden. Genau hier setzt der Beitrag zu unserem Titelthema an. Die Autoren (Roeder/Fiori/Bunzemeier, S. 5 ff.) nehmen eine erste Einschätzung der unmittelbaren Auswirkungen der Reform vor und geben hilfreiche Hinweise für die Übergangsphase. Dabei beleuchten sie auch, welche jetzt erbrachten Leistungsparameter die Vergütungshöhe in den Folgejahren bestimmen werden, und setzen sich abschließend mit der Frage auseinander, ob der Ersatz des Wettbewerbs durch mehr Planung und Monopolstrukturen tatsächlich qualitätsfördernd ist.
Die Krankenhausreform wird auch im vierten und letzten Teil unserer Serie zu „Krankenhauskooperationen“ aufgegriffen. Die Finanzkraft eines potenziellen Kooperationspartners muss nun besonders in den Blick genommen werden, da es in der Folge der Konzentration der Krankenhäuser zu weiteren Schließungen kommen wird. Der Autor nimmt aber auch die aus einer Kooperation resultierenden Chancen in den Blick (Friedrich, S. 13 f.). Auch in Zeiten des Personalmangels kann die Reform die Notwendigkeit mit sich bringen, sich von Personal zu trennen. Fällt eine bisher vorgehaltene Leistungsgruppe weg und können Mitarbeitende nicht anderweitig im Betrieb eingesetzt werden, wird man sich mit dem Thema des Personalabbaus befassen müssen. Die bei betriebsbedingten Kündigungen zu beachtenden Aspekte werden von den Autoren sehr praxisnah dargestellt (Langner/Jöris, S. 29 f.)
Das Thema der Digitalisierung ist in diesem Heft durch zwei Beiträge vertreten. Die Autoren fokussieren bei der Implementierung von Künstlicher Intelligenz diesmal auf die rechtlichen und strukturellen Rahmenbedingungen sowie die Anforderungen an das Personal (Aumüller/Reinhardt, S. 15). Sie weisen darauf hin, dass „die IT-Sicherheit bei der Integration von KI-Systemen in die klinische Infrastruktur eine unabdingbare Grundvoraussetzung darstellt“. Hieran knüpft der Beitrag zu Cyberangriffen auf Krankenhäuser an. „Die NIS-2-Richtlinie sagt Cyberkriminalität den Kampf an“, so der Autor (Dominik, S. 20 ff.), der die neuen Vorgaben konkret in den Krankenhausalltag überträgt und sich eine deutliche Verbesserung der Cybersicherheit verspricht.
Weiter erwarten Sie in diesem Heft ein Beitrag zur „Operation Ambulantisierung“ als Auftakt einer neuen Serie, in deren erstem Teil die Autorin einen durchaus kritischen Blick auf die Hybrid-DRGs wirft und die Sinnhaftigkeit der Einführung dieser neuen Vergütungsform hinterfragt (Dost, S. 18 ff.); zur DSGVO als zweitem Teil der Serie, in dem anhand eines Praxisbeispiels der besondere Fokus auf die Implementierung eines Risikomanagements gerichtet wird (Hülswitt, S. 24 ff.); zu der zwar selten, aber dann unter Zeitdruck erfolgenden Beschlagnahme von Patientenunterlagen, wobei insbesondere das sensible Spannungsverhältnis zwischen Schweigepflicht und Offenbarungspflicht beschrieben wird (Corsten/Schulze-Bünte, S. 26 ff.); zu steuerrechtlichen Neuregelungen, die gemeinnützige Krankenhäuser bei Rücklagenbildung und Bildungsleistungen betreffen (Lewejohann/Schneider, S. 31 ff.) sowie zu dem Einfluss von Nachhaltigkeitsvorgaben bei der Kreditvergabe (Meier/Leciejewski/Sobottke, S. 33 ff.)
Zum Schluss gestatten Sie mir ein Wort in eigener Sache: Ich freue mich außerordentlich darüber, diese Zeitschrift als weiterer Herausgeber mit einer so verantwortungsvollen Aufgabe nun aktiv mitgestalten zu dürfen. Ich werde meine berufliche Erfahrung bei einer Schlichtungsstelle, einer Medizinrechtskanzlei und einem Versicherungsmakler, der im Gesundheitswesen verankert ist, einbringen, um Ihnen mit dem Krankenhaus-JUSTITIAR weiterhin aktuelle, praxisnahe und komprimierte Informationen zu bieten.
Johannes Jaklin
Johannes Jaklin | Ecclesia Versicherungsdienst GmbH