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Die rasanten Entwicklungen der KI zeigen sich bereits in vielen Bereichen, sichtbar werden sie vor allem auch im Gesundheitswesen. Auch in den normalen Krankenhausalltag hat die KI längst Einzug gehalten, was die Notwendigkeit verstärkt, deren rechtssicheren Einsatz zu gewährleisten.
Mit den am 10.07.2023 zwischen Bund und Ländern vereinbarten Eckpunkten wurden die Grundlagen für eine groß angelegte Krankenhausreform geschaffen, welche im vierten Quartal dieses Jahres noch sämtliche parlamentarische Hürden durchlaufen soll, die ein zustimmungspflichtiges Bundesgesetz in dieser Dimension so mit sich bringt.
Bund und Länder haben sich auf die Eckpunkte für eine Krankenhausreform geeinigt. Das Gesetz soll zum 01.01.2024 in Kraft treten.
Zahlreiche Krankenhäuserträger sind Stiftungen – sei es direkt oder als Anteilseigner einer Kapitalgesellschaft, die Trägerin des Krankenhauses ist.
Für nicht wenige Krankenhäuser stellt sich akut oder zumindest perspektivisch die Frage, wie auf teils erhebliche Liquiditätseinschränkungen zu reagieren ist.
Schon vor Einführung der Strafstandbestände der §§ 299a, 299b StGB im Jahr 2016 war die Möglichkeit, Spielräume in der Kooperation zwischen den Leistungserbringern zum beiderseitigen Wohle zu nutzen, nicht grenzenlos. Dennoch hat sich seit der Verschärfung der Regularien durch die genannten Strafnormen einiges getan.
Die aktuelle Situation in den deutschen Krankenhäusern kann insbesondere mit den nachfolgenden Schlagworten anschaulich beschrieben werden: Personalmangel, Energiekosten, Inflation sowie vor allem Krankenhausreform und Insolvenz.
Im Frühjahr 2022 trat in Krankenhäusern die schon Ende 2022 wieder außer Kraft gesetzte Immunitätsnachweispflicht in Kraft. Jedoch auch nach Außerkrafttreten der Immunitätsnachweispflicht bleiben Nachweise über den Impfstatus weiterhin praktisch relevant, weshalb diese nicht voreilig gelöscht werden sollten.
Der Krankenhaus-JUSTITIAR feiert sein 10-jähriges Jubiläum. Das Jubiläum wollen wir zum Anlass nehmen, Sie auf eine kleine Reise „10 Jahre Der Krankenhaus-JUSTITIAR“ einzuladen. Welche Themen haben Sie und uns bewegt, wie haben sich die Themen vor allem in der Praxis entwickelt, was hat uns und wird uns weiter begleiten.
In Heft 3/2022 KH-J wurde die Rechtsprechung zur FZF nach Maßgabe des fiktiven wirtschaftlichen Alternativverhaltens außerhalb der Regelungen der Fallpauschalenvereinbarung (FPV) detailliert dargestellt. Nach Veröffentlichung der Urteilsgründe werden vorliegend in Form eines Updates die Voraussetzungen einer notwendigen Beurlaubung erläutert.

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